Sonderpädagogischer Förderbedarf
Kinder erhalten einen sonderpädagogischen Förderbedarf (SPF), wenn sie eine Lern- oder Leistungsbeeinträchtigung haben, bei Verhaltensauffälligkeiten oder bei kognitiven und/ oder körperlichen Behinderungen. Dieser SPF-Bescheid begründet das Recht auf besondere Fördermaßnahmen – das stellt auch der Rechnungshof 2019 fest. Es geht nicht an, dass ein SPF zuerkannt wird und keine pädagogische Förderung und Unterstützung stattfindet.
Veraltete Berechnungsmethode verursacht Lehrer:innenmangel
Für diese zusätzlichen Lehrer:innenstunden für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf besteht derzeit eine Berechnung mittels eines Prozentwertes (2,7%), der vor über 30 Jahren festgesetzt und bereits bei seiner Einführung als zu niedrig kritisiert wurde. Die Berechnung geht mittlerweile weit an der Realität vorbei. Das führt zu einer enormen Diskriminierung und Benachteiligung von gerade den Schwächsten – jenen Kindern, die eben mehr Unterstützung im Schulsystem benötigen – und das mit gravierenden Folgen, deren Tragweite aus unserer Sicht weit unterschätzt wird.
Der aktuelle Prozentsatz von Kindern mit Sonderpädagogischem Förderbedarf ist mittlerweile im Länderdurchschnitt bereits doppelt so hoch. Er lag schon 2021 bei über 5,1 %. Somit bekommt derzeit fast jedes 2. Kind mit bescheidmäßig festgestelltem SPF nicht mehr die Förderung, die es braucht. Mehr Infos über die Bürgerinitiative und wie du sie unterstützen kannst findest du hier: www.eikib.at

